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Zum Beginn der Verjährung von Ansprüchen nach § 548 BGB, wenn der Wohnungsschlüssel an die Mutter des Vermieters übergeben wird
AG Bottrop, AZ: 11 C 267/18, 03.12.2018
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Bottrop entspricht nicht der Rechtsprechung des BGH. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt (LG Essen 10 S 13/19). Das Berufungsgericht hat mittlerweile eine andere Auffassung bekannt gegeben. Das Verfahren endete durch Vergleich.
Verbundene Urteile
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LG Essen, AZ: 10 S 13/19, 11.04.2019
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 402/12, 23.10.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 114/04, 19.01.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rückgabe Mietsache Mietwohnung Verjährung vertreter Zurechnung Rechtsanwakt Frank Dohrmann Bottrop
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