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Schlüsselrückgabe an Mutter des Vermieters - Wann beginnt die Verjährung gem. § 548 BGB?
LG Essen, AZ: 10 S 13/19, 11.04.2019
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des BGH. Zutreffend hat das LG Essen auch die Darlegungs- und Beweislast auf seiten des Mieters richtig erkannt. Die Verjährung des § 548 BGB beginnt nur mit Rückgabe des Schlüssels an den Vermieter oder einer hierzu ermächtigten Person.
Verbundene Urteile
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AG Bottrop, AZ: 11 C 267/18, 03.12.2018
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 402/12, 23.10.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 114/04, 19.01.2005
Ähnliche Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 263/14, 20.07.2016
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Keywords: Rückgabe vertreter Besitzdiener Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop verschlechterung der Mietsache
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