Detailansicht Urteil
Die Aufwendungen des Mieters für Schönheitsreparaturen bei Vertragsbeendigung infolge einer unwirksamen Wohnraummietvertragsklausel sind vom Vermieter zu ersetzen.
LG Landshut, AZ: 12 S 2236/07, 21.11.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung miete miet Vermieter renovieren färbe wände streichen maler kosten wer trägt Schönheitsreparaturen gebrauch vertrag weiß hell neu Pflicht
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag zugrunde zu legen.
- Abgrenzung Leihvertrag - Mietvertrag: Instandsetzung durch Mieter als Mietzahlung?
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Berechtigtes Interesse des Vermieters bei Geltendmachung eines Berufs- oder Geschäftsbedarfs
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Verwalter Miete Abmahnung Makler Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Garage Kurioses Einstimmigkeit Wurzeln Telefonwerbung Beschluss Wirtschaftsplan Kündigung Jahresabrechnung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Tierhaltung Beirat Arzthaftung Sondereigentum Verkehrsunfall Schimmel Abschleppen Protokoll Veränderung Gegenabmahnung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!