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Kann ein Roman aufgrund von Jugendschutzgründen indiziert werden?
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 402/87, 27.11.1990
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Keywords: Mutzenbacher Roman verboten pornographische Inhalte Biographie Leben Wien dirne Huren Prostituierte Gefährdung für jungend jugendliche Kinder Kunstfreiheit
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