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Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung = "Alleinerennen" im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ?
AG Essen, AZ: 44 Gs 2891/18, 16.10.2018
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Nicht schon die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit das Tatbestandsmerkmal "mit nicht angepasster Geschwindigkeit" des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt, sondern dass sich die Anpassung der Geschwindigkeit auf die konkrete Verkehrssituation bezieht, welche sowohl allgemeine Umstände (Fahrbahn, Verkehrsaufkommen, Witterung, Lichtverhältnisse) als auch subjektive Umstände (Leistungsfähigkeit des Kfz-Führers) einbezieht.

Gem. § 111 a StPO kann das Gericht dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis später im Urteil entzogen werden wird, § 69 StGB.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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