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Eine sachliche gerechtfertigte Befristungsvereinbarung, die an das Renteneintrittsalter anknüpft ist nicht diskriminierend
BAG Erfurt, AZ: 7 AZR 68/14, 09.12.2015
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Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Regelung, wonach das Anstellungsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, ist als eine auf den Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogene Befristungsabrede zu verstehen.

Eine derartige Befristungsvereinbarung, die an das Erreichen des Renteneintrittsalters anknüpft, ist in der Regel sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente abgesichert ist. Eine solche Befristungsvereinbarung verstößt auch nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kündigung automatisch befristetes Arbeitsverhältnis vertraglicher Kündigungsgrund Lebensalter Alt Rentner Rente