Detailansicht Urteil
Für Anfechtung der Verwalterbestellung und des Verwaltervertrages können zwei gesonderte Streitwerte festzusetzen sein; § 49a GKG
LG Bremen, AZ: 4 T 322/19, 14.08.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwertfestsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwalterabfechtung Verwalterwahl Verwaltervertrag Klauseln AGB
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Kurioses Verwalter Mietminderung Kündigung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Garage Nachbarrecht Veränderung Teilungserklärung Treppenlift Makler Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Wurzeln Beirat Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Beschluss Jahresabrechnung Protokoll Abschleppen Gegenabmahnung Verkehrsunfall Arzthaftung Anfechtungsklage Schimmel Abmahnung Miete Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!