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Verjährung von Ersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen beim Erwerb einer Fondsbeteiligung
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 340/18, 21.05.2019
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Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärung- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.

Der Anleger selbst ist durch das Zustandekommen des Beitrittsvertrages grundsätzlich noch nicht geschädigt, wenn ihm ein vertragliches Recht auf Widerruf seiner Beitrittserklärung zustehe, welches an keine weiteren Voraussetzungen gebunden sei und keine Umstände gegeben seien, aufgrund derer der Beitretende von seiner Anlageentscheidung nicht Abstand nehmen könne, ohne aus Gründen, welche sich seiner Einflussmöglichkeit entziehen, gegebenenfalls finanzielle Einbußen oder sonstige für ihn nachteilige Folgen hinnehmen zu müssen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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