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"Pädophilen-Trulla" - Beschimpfungen von Politikern auf Facebook keine Beleidigung, § 185 StGB
LG Berlin I, AZ: 27 AR 17/19, 09.09.2019
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Der Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit wird verkannt, wenn der Verurteilung eine Äußerung zugrundegelegt wird, die so nicht gefallen ist, wenn ihr ein Sinn gegeben wird, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat oder wenn ihr unter mehreren objektiv möglichen Deutungen eine Auslegung gegeben wird, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen.

Bezieht sich ein sehr polemischer, überspitzter oder sexistischer Kommentar auf die im Post wiedergegebene Äußerung, hat er damit Sachbezug und stellt sich nicht als diffamierend dar. Eine Beleidigung nach § 185 StGB ist nicht gegeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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