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Schule muss Schülerin mit Asperger Syndrom mit bewährter Integrations­helferin aufnehmen
VG Göttingen, AZ: 4 B 196/19, 09.01.2020
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Hat das Jugendamt in einem Bescheid über die Bewilligung einer Integrationshilfe vorgesehen, dass ein konkreter freier Träger die Leistung erbringe, kann sich eine Schule nicht unter Berufung auf eine von ihr abgeschlossene Vereinbarung über die Leistungserbringung durch den Verein Jugendhilfe Südniedersachsen hinwegsetzen.
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