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Beiratswahl in Blockwahl grds. zulässig, §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 WEG, 27, 29, 22 FGG
OLG Hamburg, AZ: 2 Wx 44/04, 28.01.2005
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Legt die Teilungserklärung Modalitäten zur Wahl der Beiratsmitglieder als Soll-Vorschrift fest, hat dies zur Folge, dass Abweichungen zulässig sind und an Stelle einer Wahl der Mitglieder in zwei getrennten Wahlgängen eine Wahl beider Mitglieder in einem Wahlgang in Betracht kommt.

Sofern im Einzelfall kein Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung auf den in der Teilungserklärung erwähnten Formalien besteht und zwei Wahlgänge fordert, ist es nicht rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht dem seinerzeit in der Versammlung anwesenden Antragsteller die Berufung auf das Erfordernis von einzelnen Wahlgängen verwehrt hat.

Die Blockwahl des Verwaltungsbeirates 28.01.2005 widerspricht nicht dem Verständnis von demokratischem Wahlverhalten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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