Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Besteht ein Widerrufsrecht für einen auf der "Messe Rosenheim" geschlossenen Kaufvertrag?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 82/17, 10.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Kaufvertrag kann vom Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB widerrufen werden.

Der Begriff "Raum" ist nicht physikalisch/bautechnisch zu verstehen; ein Gewerberaum liege vielmehr auch vor, wenn die Verkaufstätigkeit von einem Stand aus betrieben werde. Maßgeblich ist somit, ob eine Überrumpelung des Verbrauchers vorliege oder ob dieser mit entsprechenden Angeboten zum Vertragsschluss habe rechnen müssen.

Bei der "Messe Rosenheim" handelt es sich um eine klassische Verkaufsmesse, bei der das interessierte Publikum in 14 Ausstellungshallen mit 19 unterschiedlichen Branchen und deren Kaufangeboten in Kontakt treten konnte. Angesichts des offensichtlichen Verkaufscharakters der Messe habe das Angebot der Unternehmers zum Kauf der hier in Rede stehenden Einbauküche für den Verbraucher nicht überraschend sein können, so dass von einer Überrumpelung nicht gesprochen werden könne.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: verbraucherrechte schütz vertrag Kaufvertrag zurücktreten umtauschen zurückgeben widerrufen Willenserklärung außerhalb von Geschäftsräumen