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Verbraucherrecht: Ist ein Verkaufsstand auf der "Grünen Woche" ein Geschäftsraum?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 244/16, 10.04.2019
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Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Kaufvertrag kann vom Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB widerrufen werden.

Der Begriff "Raum" ist nicht physikalisch/bautechnisch zu verstehen; ein Gewerberaum liege vielmehr auch vor, wenn die Verkaufstätigkeit von einem Stand aus betrieben werde. Maßgeblich ist somit, ob eine Überrumpelung des Verbrauchers vorliege oder ob dieser mit entsprechenden Angeboten zum Vertragsschluss habe rechnen müssen.

Für einen aufmerksamen und verständigen Messebesucher ist DER offensichtliche Verkaufscharakter der Messe ersichtlich, so dass von einer Überrumpelung nicht gesprochen werden könne.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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