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Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Ablegens von Gegenständen auf einem Grab
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 272/18, 26.02.2019
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Das Totenfürsorgerecht umfasst unter anderem das Recht, für die Bestattung zu sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Erscheinungsbildes einer Grabstätte ein. Das Totenfürsorgerecht beinhaltet darüber hinaus die Befugnis zu deren Pflege und zur Aufrechterhaltung deren Erscheinungsbilds.

Das Totenfürsorgerecht ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, das im Falle seiner Verletzung Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen entsprechend § 1004 BGB begründen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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