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Unzulässige Verlängerung der Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers; § 307 BGB
BAG Erfurt, AZ: 6 AZR 158/16, 26.10.2017
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Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sog. Einmalbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.

Das Höchstentgelt von 2.800,00 Euro brutto für einen Speditionskaufmann ist nicht geeignet, die unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch die langfristige vertragliche Bindung zu kompensieren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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