Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Arbeitgeber kann Urlaubszeit während der Elternzeit kürzen
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 315/17, 19.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Da der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BurlG an ein bestehendes Arbeitsverhältnis anknüpft, entstehen zwar während der Elternzeit grundsätzlich Urlaubsansprüche, diese können jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden.

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub richtet sich gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nach dem maßgeblichen Arbeitsrhythmus. Beinhaltet der Arbeitsrhythmus eine Fünftagewoche, beläuft sich der Urlaubsanspruch auf 20 Tage. Liegt die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage bei Null, entsteht auch kein Urlaubsanspruch.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Arbeit bezahlter Urlaub Mindesturlaub sonderurulaub unbezahlt Elternzeit Mutter Kind kündigen Anspruch Nachzahlung