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Härtefallzulassung zum Studium bei emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung, Essstörung, ADS und Dysthymia?
VG Schleswig, AZ: 9 B 5/20, 24.03.2020
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Die Studienplätze der Härtefallquote werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würden, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.

Die weitreichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für diejenigen, die wegen der Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelassen werden können, machen eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig.

Es ist es zu erwarten und angesichts der weitreichenden Wirkung einer Härtefallzulassung auch erforderlich, den prognostisch zu erwartenden Krankheitsverlauf darzustellen und eingehend zu begründen.
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