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Verhängung eines Zwangsgeldes gegen den Arbeitgeber nach Nichterfüllung eines Auskunftsanspruchs
LAG Kiel, AZ: 1 Ta 6/20, 11.02.2020
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Hat sich der Arbeitgeber in einem Verfahren auf Auskunftserteilung nach § 80 Abs. 2 S.1 BetrVG mit dem Betriebsrat dahin verglichen, zukünftig über den Einsatz bestimmter externer Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt eine im Einzelnen näher geregelte Auskunft zu erteilen, kann der Betriebsrat über § 888 ZPO nur die Erteilung der Auskunft durch Festsetzung eines Zwangsgeldes vollstrecken, nicht aber, dass diese auch rechtzeitig erfolgt.
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