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Missbrauch von Kundendaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung
ArbG Siegburg, AZ: 3 Ca 1793/19, 15.01.2020
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Der Missbrauch von Kundendaten durch einen Mitarbeiter im IT-Bereich ist ist an sich geeignet einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.

Der Geltungsbereich des die Meinungsfreiheit schützenden Art. 10 EMRK ist nicht eröffnet bei Arbeitnehmern, die Missstände beim Arbeitgeber missbrauchen, ohne sie öffentlich zu machen.
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