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Kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II als Zuschuss oder Darlehen für erhöhte Aufwendungen wegen der Carona-Pandemie
SG Konstanz, AZ: S 1 AS 560/20 ER, 02.04.2020
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Bei Aufwendungen für eine Notbevorratung, wegen höherer Lebensmittelpreise sowie für Schutzmasken und Schutzkleidung während der Corona-Pandemie, handelt sich um keinen unabweisbaren Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II oder § 24 Abs. 1 SGB II, für den das Jobcenter gesondert Leistungen als Zuschuss bzw. Darlehen zu erbringen hätte.
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