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Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Passiv-Methode
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 27/00, 07.11.2000
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Eine Bank kann den Schaden, der ihr durch die Nicht­abnahme oder durch die vorzeitige Ablösung eines Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

Bei der Aktiv-Passiv-Berechnungsmmethode stellt sich der finanzielle Nachteil des Darlehensgebers als Differenz zwischen den Zinsen, die der Darlehensnehmer bei Abnahme des Darlehens tatsächlich gezahlt hätte, und der Rendite dar, die sich aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der freigewordenen Beträge in sicheren Kapitalmarkttiteln ergibt. Der Differenzbetrag ist um ersparte Risiko und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Nichtabnahmeentschädigung abzuzinsen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vorfälligkeitsentschädigung; Berechnungsmethoden; Kündigungsrecht; Aufhebungsvereinbarung Kredit Darlehen zurückzahlen frügher frühzeitig vorzeitig Zinsen