Detailansicht Urteil
Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist verfassungswidrig
VG Hamburg, AZ: 3 E 1675/20, 21.04.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
VGH München, AZ: 20 NE 20.793, 27.04.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Corona Coronarecht Coronaverordnung Hamburg 800 achthundert 800 m² Grundgesetz Verfassung Berufsfreiheit Berufsausübungsfreiheit Gleichheitsgrundsatz Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Schließungsverfügung Verkaufsfläche Allgemeinverfügung Infektionsschutz Infektionsschutzrecht
Ähnliche Urteile
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
- Fristbeginn der Genehmigungsfiktion des § 6a Abs.1 GewO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Veränderung Verkehrsunfall Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Beschluss Jahresabrechnung Protokoll Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Miete Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Beirat Mietminderung Treppenlift Nachbarrecht Kurioses Nutzungsentschädigung Schimmel Gegenabmahnung Abmahnung Garage Makler Arzthaftung Verwalter Wurzeln Abschleppen Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!