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Brandenburg bestätigt Vermietungsverbot für Ferienhäuser und -wohnungen aufgrund von Corona
OVG Berlin, AZ: OVG 11 S 25.2, 23.04.2020
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Das bis zum 08.05.2020 befristete Verbot, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken zu vermieten, ist angesichts des hohen Ranges der Schutzgüter Leben und Gesundheit trotz des Eingriffs in die Berufsfreiheit nicht unverhältnismäßig.
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