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Corona-Eindämmungsmaßnahmen sind auch psychisch Erkrankten zumutbar
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvQ 42/20, 01.05.2020
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Psychisch Erkrankte werden von den in Corona-Eindämmungsmaßnahmen verankerten Grundrechtsbeschränkungen zwar besonders hart getroffen, jedoch wird den betroffenen Personen therapeutische und ärztliche Hilfe nicht völlig versagt.

Die Zumutungen der Beschränkungen sind im Hinblick auf psychisch Erkrankte eher hinzunehmen, als die Folgen für die Bevölkerung insgesamt, wenn die Beschränkungen aufgehoben würden.
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