Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Sind Fahrzeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit?
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 36/19, 18.03.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die vergütungspflichtigen Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters verkürzen, sind wegen Verstoßes gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, wenn die betreffenden Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind.

Nicht nur die Fahrten zwischen den Kunden, auch die zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der außerhalb des Betriebs zu erbringenden Tätigkeit eine Einheit und sind insgesamt die Dienstleistung iSd. §§ 611, 611a BGB und als solche vergütungspflichtig.


Der zwischen dem Groß- und Außenhandelsverband Niedersachsen e.V. sowie der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - beide zwischenzeitlich verschmolzen auf die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - abgeschlossene Manteltarifvertrag vom 19. Juni 1997 regelt die Vergütung von Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer abschließend.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Betriebsvereinbarung Fahrtzeiten Außendienstmitarbeiter Außenhandelsverband Gewerkschaft Handel Banken Versicherungen Deutschen Angestellten-Gewerkschaft Arbeitsleistungen Manteltarifvertrag Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Vergütung Bruttomonatsverdienst Servicetechniker dynamische Bezugnahme Business & Service Cente Dispatch Fahrten Synallagma Anfahrtszeiten Abfahrtszeiten Arbeitszeiten Zurückverweisung Stundenüberhang