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Räumungsklage: Gehörsverletzung wegen unterbliebener Würdigung des Mietervortrags zur rechtzeitigen Mängelanzeige
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 293/08, 30.11.2010
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Eine Gehörsverletzung ist dann entscheidungserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht, hätte es den übergangenen Vortrag berücksichtigt, eine ordentliche Kündigung mangels einer Vertragsverletzung von ausreichendem Gewicht als unbegründet ansieht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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