Detailansicht Urteil
Es gibt sie tatsächlich, die b e g r ü n d e t e Beschlussersetzungsklage gem. § 21 Abs. 8 WEG
AG Essen, AZ: 196 C 143/19, 10.06.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/18, 19.07.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/17, 16.11.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/14, 17.10.2014
Ähnliche Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 149/17, 17.07.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlussersetzungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Wohnungseigentümer hat keinen generellen Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Gegenabmahnung Kündigung Nachbarrecht Kurioses Garage Verwalter Nutzungsentschädigung Sondereigentum Abschleppen Protokoll Einstimmigkeit Veränderung Wohnungseigentümer Miete Verwaltungsbeirat Beschluss Tierhaltung Verkehrsunfall Abmahnung Makler Eigenbedarfskündigung Beirat Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Schimmel Jahresabrechnung Mietminderung Treppenlift Wurzeln Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!