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Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn das BAG nicht auf Gesichtspunkte hinweist, die bereits Gegenstand einer aktuellen Pressemitteilung waren
BAG Erfurt, AZ: 3 AZR 255/20 (F), 03.06.2020
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Keywords: Anhörungsrüge - Rechtliches Gehör - Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Überschussanteile Betriebsrente Bankiergewerbes Rentenbeginn Tarif Sterbegeld Mitgliederversammlung Ausgangsverfahren Rechtsstreit Pressemitteilung Versorgungsfall Escapeklausel Anspruch auf rechtliches Gehör
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