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Mutwilligkeit einer Leistungsklage bei nicht erfolgter außergerichtlicher Aufforderung zur Zahlung
LAG Köln, AZ: 9 Ta 48/20, 06.05.2020
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Eine Leistungsklage ist regelmäßig mutwillig iSd. § 114 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger die Gegenseite zuvor nicht außergerichtlich zur Leistung aufgefordert hat.
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