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Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs wegen Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 246/12, 29.04.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 261/16, 23.05.2017
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Keywords: Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig geworden ist Peter Alexander Regenbogenpresse Cover Bild erfundene fake Interviews
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