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Familie darf keine Hausziege halten
VG München, AZ: M 23 K 19.2773, 18.09.2019
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Die Einzelhaltung eines Ziegenbocks ist grundsätzlich tierschutzwidrig, da Ziegen Herdentiere sind. Auch die Einzelhaltung in einer Wohnung ersetzt den Kontakt zu Artgenossen nicht. Durch den Entzug von Artgenossen entsteht für das Tier erhebliche Leiden.

Das ein Ziegenbock bei der Geburt bereits besonders pflegebedürftig ist und anders aufziehen als andere Tiere ist, rechtfertigt noch keine Einzelhaltung. Vielmehr müssen die Halter während sich das Tier fortentwickelt die Haltung wesentlich ändern.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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