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Auffahrender Autofahrer trifft keine Schuld, wenn der Vorausfahrender kurz zuvor den Fahrstreifen wechselt
AG München, AZ: 331 C 28375/12, 01.10.2013
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Im Fall eines Auffahrunfalls spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall sorgfaltswidrig verursacht hat.

Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat.

Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten PKWs rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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