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Gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge folgt aus §621 BGB
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 374/19, 11.06.2020
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Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.

Ein Geschäftsführer, der nicht Mehrheitsgesellschafter einer GmbH ist und zu ihr in keinem Arbeitsverhältnis steht, kann sich nicht auf die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB berufen.

Art. 110 Abs. 1 Satz 2 BbgVerf erfasst nicht die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses von Geschäftsführern einer GmbH, die nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig werden.
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