Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Hersteller haftet wegen sittenwidriger Schädigung und Händler aus Vertrag gleichzeitig für Manipulationssoftware
LG Karlsruhe, AZ: 4 O 118/16, 22.03.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein vom VW-Abgasskandal betroffener Neuwagen ist i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft. Die in der Lieferung des mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung des Verkäufers ist schon deshalb nicht i. S. des § 323 V 2 BGB unerheblich, weil der Käufer befürchten muss, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn es nicht umgerüstet wird.

Eine Frist zur Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs von über einem Monat ist angemessen. Zwar ist vom VW-Abgasskandal eine Vielzahl von Fahrzeugen betroffen und ist in die technische Überarbeitung der betroffenen Fahrzeuge das Kraftfahrt-Bundesamt involviert. Diese Besonderheiten wirken sich jedoch nicht zulasten des Käufers aus, sondern sind Folge des umfangreichen Einsatzes einer Manipulationssoftware.

Die vorsätzliche Lieferung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen und deshalb mangelhaften Fahrzeugs ist eine sittenwidrige Schädigung. Die Volkswagen AG kann dem Käufer eines solchen Fahrzeugs deshalb gemäß § 826 BGB i. V. mit § 31 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein. Sie trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast zu der Frage, wann welche ihrer Mitarbeiter den Einsatz der Manipulationssoftware beschlossen haben und wann ihr Vorstand vom Einsatz der Software informiert wurde (im Anschluss an LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017 – 3 O 139/16).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: VW Audi Skoda Neuwagen Diesel Abgas Benzin Sprit Co2 Ausstoss Software manipuliert getäuscht Schädigung sittenwidrig Passat Golf Rücktritt Nachbesserung Rückabwicklung vertrag widerruf anfechten