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Pferdekauf: Erforderlichkeit einer Nacherfüllungsmöglichkeit vor einem Rücktritt vom Kaufvertrag
LG Magdeburg, AZ: 2 S 117/11, 05.10.2011
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Auch beim Tierkauf sind grundsätzlich die kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften umfassend anzuwenden, so dass der Käufer vor einem Rücktritt dem Verkäufer die Gelegenheit der Nacherfüllung ermöglicht. Bei einem Pferdekauf kann die Nacherfüllung vor allem durch die Lieferung eines Ersatzpferdes erfolgen.

Nacherfüllung kann – in Fällen der vorliegenden Art – vor allem durch die Lieferung von Ersatzpferden erfolgen, die den vertraglichen Vereinbarungen gerecht werden. Ob der Verkäufer bereits im Besitz solcher Tiere ist, hat keine Bedeutung. Er ist jedenfalls grundsätzlich in der Lage dazu, sie sich auf dem gesamten zur Verfügung stehenden Markt zu beschaffen.

Wollte der Käufer selbst vom Kaufvertrag zurücktreten kann er sich nicht darauf berufen, eine emotionale Bindung zum Tier aufgebaut zu haben, die zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung folgen würde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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