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Wie ist der Nutzungsausfallschaden bei der verspäteten Übergabe einer Eigentumswohnung zu berechnen?
OLG Brandenburg, AZ: 4 U 87/19, 27.05.2020
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Der Nutzungsausfallersatz ist auf Sachen beschränkt, deren ständige Verfügbarkeit typischerweise von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung ist.

Zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens können die anteiligen Vorhaltekosten oder die ortsübliche Vergleichsmiete als Ausgangspunkt herangezogen werden.

Wird als Maßstab zur Berechnung eines Nutzungsausfallschadens der fiktive Mietpreis angesetzt, ist er von allen auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zu bereinigen.
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