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MFI-Zinsstatistik ist taugliche Grundlage zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
LG Saarbrücken, AZ: 1 O 79/20, 18.09.2020
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Die MFI-Zinsstatistik stellt eine taugliche Grundlage für die Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages dar.

Die gilt auch bei der Gewährung eines besonders risikoreichen Darlehens an einen Darlehensnehmer geringster Bonität; die Bildung eines diesbezüglichen Sondermarktes ist abzulehnen.
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