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Aufstell- und Transportfähigkeit eines Boots-Trailers als vereinbarte Beschaffenheit
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 34 C 107/15, 11.09.2020
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Trifft ein Käufer/Verbraucher aufgrund des Angebots eines gewerblichen Verkäufers, dass ein bestimmter Boots-Trailer zum Transport und zum Aufstellen eines ganz bestimmten Bootes geeignet ist, seine Kaufentscheidung, ist diese Erklärung des Verkäufers ohne Weiteres auch Inhalt des Kaufvertrages und damit zugleich Inhalt einer zugesicherten Beschaffenheitsvereinbarung geworden.

Die rechtliche Beziehung hinsichtlich der Überlassung eines Boots-Liegeplatzes sind in der Regel mietvertragliche Vereinbarungen, welche auch konkludent vereinbart werden können.
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