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§ 174 BGB findet bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen keine Anwendung
OLG Hamm, AZ: 4 U 60/08, 17.07.2008
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 140/08, 19.05.2010
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OLG Düsseldorf, AZ: I-20 U 253/08, 11.08.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmahnung wettbewerbsrechtliche Wetbewerb Wettbewerbsrecht Mahnung Anwaltsgebühren Geschäftsgebühr einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Vollmacht Vollmachtsnachweis Unterlassungserklärung Vertragsstrafe Original Originalvollmacht Wiederholungsgefahr Zurückweisung Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
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