Detailansicht Urteil
Zur Haftung des Verwalters wegen verjährter Hausgeldforderungen bei Streit über die Geltendmachung der Verjährungseinrede; §§ 27 WEG, 280 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 137/20, 05.10.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Naumburg, AZ: 12 C 46/20, 19.03.2021
-
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 34/18, 17.06.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährungseinrede HAftung Verwalter
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Treppenlift Wirtschaftsplan Arzthaftung Telefonwerbung Teilungserklärung Makler Beschluss Abschleppen Protokoll Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Schimmel Miete Abmahnung Verwalter Anfechtungsklage Veränderung Tierhaltung Kurioses Eigenbedarfskündigung Garage Wurzeln Sondereigentum Mietminderung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Kündigung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Beirat Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!