Detailansicht Urteil
Zur Haftung des Verwalters wegen verjährter Hausgeldforderungen bei Streit über die Geltendmachung der Verjährungseinrede; §§ 27 WEG, 280 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 137/20, 05.10.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Naumburg, AZ: 12 C 46/20, 19.03.2021
-
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 34/18, 17.06.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährungseinrede HAftung Verwalter
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Arzthaftung Nachbarrecht Teilungserklärung Wurzeln Anfechtungsklage Abschleppen Verwalter Miete Tierhaltung Schimmel Veränderung Makler Abmahnung Kurioses Gegenabmahnung Beschluss Telefonwerbung Garage Kündigung Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Mietminderung Beirat Treppenlift Protokoll Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!