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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit, kann durch Notstand gerechtfertigt sein, § 16 OWiG
OLG Köln, AZ: 8 Ss-OWi 98/05, 02.05.2005
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OLG Düsseldorf, AZ: IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I, 06.12.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fahren Schnelles zu schnell Blitzen Geschwindigkeit Notstand Notwehr rechtfertigender Geschwindigkeitsüberschreitung Arzt Notfall Patient Notfall Verkehrsverstoss Verkehrsverstoß Ordnungswidrigkeit Tat Ort oder Fahrzeug begangen festgestellte Geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit überstieg Gesetz § 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 StVO § 18 Abs. 5 Satz 2 StVO, festgelegt autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Personenkraftwagen keine gesetzliche Beschränkung Geschwindigkeit, §§ 3 Abs. 3 Satz 2, 18 Abs. 5 Satz 2 StVO. "zulässige Höchstgeschwindigkeit " Verkehrszeichen (Zeichen 274, § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) 80 km/h beschränkt gewesen sein. innere Tatseite konkrete Feststellungen zur Beschilderung Messbereich geboten. Vorsatz, Vorwurf der Fahrlässigkeit.
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