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Recht auf Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung / Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch willkürliches Unterlassen einer Divergenzvorlage
VerfGH Koblenz, AZ: VGH B 19/19, 15.01.2020
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Die Ansprüche auf effektiven Rechtsschutz (Art. 124 LV) und auf den gesetzlichen Richter (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 LV) sind verletzt, wenn ein Gericht die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (hier: divergierende Rechtsprechung von Oberlandesgerichten zu einem Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes und Messdaten).

Gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 OWiG ist die Rechtsbeschwerde zudem zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung insgesamt hat.

Der Verteidiger habe im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung betreffe, das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt würden. Dies folge unter anderem aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens.

Ohne Akteneinsicht in dem genannten Umfang bestehe zwischen Betroffenem und der Ermittlungsbehörde keine Waffengleichheit, wenn die Ermittlungsbehörde einen Wissensvorsprung dadurch erlange, dass sie maßgebliche Unterlagen zurückhalte und dem Betroffenen deren Kenntnisnahme verweigere. Ohne Kenntnis der Bedienungsanleitung könne der Verteidiger zum einen nicht überprüfen, ob und inwieweit die Beantwortung der zur Bedienungsanleitung und den technischen Grundlagen des Messgerätes gestellten Fragen zutreffend erfolgt sei.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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