Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Aufwendungsersatzanspruch des Mieters gegen Vermieter wegen Instandsetzung des Hauses
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 22/92, 20.01.1993
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die den Vermieter treffende Instandhaltungslast bestimmt sich nach dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; dies kann auch der unrenovierte beziehungsweise renovierungsbedürftige Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt ihrer Überlassung sein.

Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache können dagegen nur nach Gewährleistungsrecht gemäß § 538 Abs. 2 BGB ersetzt verlangt werden; sie sind keine notwendigen Verwendungen im Sinne des § 547 BGB.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schönheitsklausel Renovieren Sanieren Streichen Wand Wände Tür Türen Tapete Mietvertrag Klausel Frist Wohnfläche Quadratmeter unwirksam nichtig erlaubt Handwerker Ersatz der notwendigen Verwendungen auf eine Mietsache; Ausgleich einer eingetretenen Wertsteigerung nach Beendigung eines Mietverhältnisses; Begriff der notwendigen Verwendungen im Sinne des § 547 Abs. 1 BGB a.F.; Vertragsmäßigkeit eines unter dem Mindeststandard liegenden Zustands einer Mietsache bei entsprechender Vereinbarung ; Verwendungen auf eine Mietsache als Geschäftsführung ohne Auftrag