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Formnichtigkeit einer Auflassungsvollmacht
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 107/17, 27.05.2020
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Die in einem notariell beurkundeten Angebot auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück erteilte Auflassungsvollmacht ist im Fall der Formnichtigkeit des Angebots im Zweifel ebenfalls unwirksam.
Anders liegt es, wenn eine Partei die andere unwiderruflich zur Auflassung bevollmächtigt hat, um so die Vollziehung des Vertrags - und damit die Heilung der Formnichtigkeit des gesamten Vertrags - zu sichern.
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Keywords: Miteigentumsanteil Übertragung Auflassungsvollmacht Formnichtigkeit Lebensgemeinschaft Hausgrundstück notarielle Urkunde Grundstück Auflassungsvormerkung Rückübertragung Nichtbeurkundung Formwirksamkeit