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Nachweis der Prozessvertretungsvollmacht durch ein elektronisches Dokument
OLG Karlsruhe, AZ: 2 Rv 21 Ss 483/20, 18.11.2020
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Zum Nachweis der Vertretungsvollmacht durch ein elektronisches Dokument muss dieses qualifiziert signiert oder auf einem der in § 32a Abs. 4 StPO genannten sicheren Übermittlungswege übermittelt worden sein.
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