Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ist ein Kassensystem eine erforderliche Unterlage i.S.d. § 86a Abs. 1 HGB?
OLG Hamm, AZ: 18 U 93/17, 09.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die vertragliche Übernahme von Verpflichtungen bzgl. der Bewältigung von Datentransfers, der Akzeptanz subsidiärer Zahlungsmittel (u.a. Kredit- oder Bezahlkarten) sowie bzgl. der Überwachung der Füllstände in den Kraftstofftanks durch den Handelsvertreter führt nicht zur Erweiterung des Begriffs der Erforderlichkeit im Sinn von § 86a Abs. 1 HGB.

Ist die Vereinbarung bzgl. der entgeltlichen Überlassung eines Kassensystems im Hinblick auf die sog. Preisübermittlungsfunktion dieses Systems unwirksam und führt dies nach den Maßstäben der ergänzenden Vertragsauslegung lediglich zur Teilunwirksamkeit, kann die Bemessung der vorzunehmenden Entgeltkürzung nach dem Anteil der auf die Preisübermittlungsfunktion entfallenden Programmierung (sog. lines of code) ermittelt werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Kraftstofftank Erforderlichkeit Handelsvertreter Überwachung Zahlungsmittel Bezahlkarten Datentransfers Tankstelle Tankstellenvertrag Kassensystem Vertragsauslegung E-Controllers Handelsvertretertätigkeit Implementierung Preisdatenübermittlung Nicht-Weitergabe Einkaufspreise Sittenwidrigkeit Mietpreise Beschaffung lines of code