Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Konkurrentenverdrängungsklagesituation bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst
LAG Köln, AZ: 9 Ta 203/20, 04.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Für das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.

Ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst wird nicht maßgeblich durch staatliches Sonderrecht, sondern durch den zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag sowie die ergänzenden tariflichen Vorschriften beherrscht.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Konkurrentenstreitverfahren Tarifbeschäftigte Arbeitssachen Auswahlverfahren Bewerbungsverfahrensanspruch Arbeitnehmer Einbeziehung Körperschaft Unfallversicherung Auswahlgespräche Präventionszentrum geprüfter Techniker oder Meister aus Handwerk und Industrie Präventionsberater Schulungswagenfahrer Sonderrecht Arbeitsverhältnis