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Kein Entschädigungsanspruch aus AGG einer Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität wegen einer fehlenden geschlechtsneutralen Anredeoption bei einem Online-Massengeschäft
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 O 131/20, 03.12.2020
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Keywords: Entschädigung Geld Unterlassen Geschlechtsidentität Personenstandsregister Internetauftritt Anrede geschlechtsneutrale Anredeoption Fehlermeldung Bestellvorgang Geschlechtsangabe
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