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Beschränkung eines Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/13, 18.07.2014
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Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist.

Dient die Grundschuld der Sicherung einer bestimmten Darlehensforderung und sieht die Sicherungsabrede eine Revalutierung nicht vor (enger Sicherungszweck), müssen die Sicherungsgeber nur Zug um Zug gegen Rückgewähr der Grundschuld zahlen.
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Keywords: Grundschuld Grundpfandrecht AGB Inhaltskontrolle Darlehensforderung Sicherungszweck Anspruch auf Löschung der Grundschuld Zurückbehaltungsrecht Sicherungsabrede Wahlschuldverhältnisse